Leistungsbeschreibung für Steinbodensanierung durch Schleifen
1. Die Angebote für die Sanierung von Steinbodenbelägen
erfolgen grundsätzlich nach örtlicher Begehung und einer
unter Umständen erforderlichen Anlage einer Musterfläche.
2.a Vorarbeiten - Schützenden
Um Verschmutzungen oder Beschädigungen zu verhindern,
werden alle Flächen im Arbeitsbereich geschützt.
Alle zu schützenden Teile werden abgedeckt.
Türen werden so geschützt, dass keine Feuchtigkeit in die
Türblätter eindringen kann.
Treppen werden so geschützt, dass die Treppenwangen,
Geländer und angrenzenden Flächen nicht verschmutzt werden.
2.b Vorarbeiten - Reparieren
Beschädigte Stellen und Bereiche werden ausgebessert.
Die Ausbesserung erfolgt mit farblich angepaßten Materialien
( Epoxydharzen, Spezialzementen u. ä. ) oder durch kompletten
Austausch der schadhaften Stelle mit passendem Stein material.
3. Schleifarbeiten
3.a Grob- und Mittelschliff
In 4 - 5 Arbeitsgängen, je nach Verlegequalität, Steinart
( Marmor, Granit, Kalkstein, Terrazzo und mehr) werden
die Flächen soweit mit Diamantwerkzeugen abgeschliffen,
bis diese plan sind.
Verunreinigungen, Kratzer und Unebenheiten sind beseitigt.
Die Strukturen des Bodens sind sichtbar.
Mit stehts feiner werdenden Schleifwerkzeugen werden die
letzten Unebenheiten beseitigt.
3.b Feinschliff
In der Regel drei Arbeitsgänge.
Die Oberfläche wird immer samtiger und beginnt auf natürliche
Weise zu glänzen.
3.c Polieren
Die Anzahl der durchzuführenden Polituren ist davon abhängig,
welcher Glanzgrad gewünscht wird.
Natur- bis Hochglanz sind möglich.
3.d Kristallisieren
Erhöht die Wiederstandsfähigkeit der Oberfläche bei Marmor
und anderen Kalksteinen und verstärkt den Glanz dauerhaft.
Dieser Effekt ist mit anderen Methoden nicht zu erreichen.
4. Trittsicherheit und abschließende Arbeiten
Nach dem Polieren und Kristallisieren ist und bleibt der Steinboden
trittsicher, wenn er nicht mit Glanzverstärkern (Lack, Wachsen, Pflegeemulsionen und ähnlichem) behandelt wird.
Hinweise auf die optimale Nachpflege des Bodens.
Entfernen aller Schutzmassnahmen und fachgerechte Entsorgung der Schleifschlämme.